BERATUNGSGEBIETE


  • Vertragsrecht (insbesondere Kauf-, Werk-, und Dienstvertragsrecht, AGB-Recht und Mietrecht)
  • Arbeitsrecht, Arbeitnehmererfinderrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • IT- und Datenschutzrecht​
  • Marketing
  • Projektmanagement
  • Gründungsplanung (erste Schritte) 


 

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Es werden keine Ansprüche gegen die HTWG Konstanz geprüft. Die studentische Rechtsberatung erfolgt nach § 6 RDG und stellt einen Beratungsauftrag gemäß §§ 662 ff. BGB dar.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Beratung in Steuerrecht, Familienrecht, Strafrecht und die gerichtliche Vertretung.

Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen!